Mietminderungen erschwert

BGH-Urteil zu Kinderlärm

Lärmgeplagte Mieter dürften es künftig wesentlich schwerer haben, ihre Miete wegen des Krachs zu mindern.

Das ergibt sich aus einem vielschichtigen Grundsatzurteil, in dem der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 197/14) am 29. April 2015 die Rechte von Vermietern und somit auch von Kindern stärkte.

Der konkrete Fall

Es ging um Jugendliche, die abends und am Wochenende auf einem Bolzplatz nahe der Erdgeschosswohnung der Hamburger Mieter lärmten. »Schüsse gegen den Metallzaun, Schreie, Rufe«, beschrieb Anwalt Peter Wassermann die Situation. Seine Mandanten hätten die Terrasse nicht mehr nutzen können. Richtern Karin Milger machte keinen Hehl daraus, dass ihr Senat vom Vorausurteil des Landgerichts Hamburg wenig hält.

Dieses hatte Mietminderungen unter anderem mit dem Argument gebilligt, bei Abschluss des Mietvertrages 1993 sei der Bau des Bolzplatzes 2010 und der daraus folgende Lärm nicht absehbar gewesen, was zu Lasten des Vermieters ging. Viele Gerichte bill...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.