Wie die Privatrente auch bei Langzeitarbeitslosigkeit sicher ist

Tipps für alle Vorsorgesparer

Erst der Job weg und dann auch noch das Ersparte? Wer lange keine Arbeit findet, dem bleibt nicht viel. Denn bevor der Staat Arbeitslosengeld II (ALG II) zahlt, müssen Betroffene ihr Vermögen aufbrauchen. Zwar gibt es das sogenannte Schonvermögen, doch Vorsicht!

Altersrücklagen sind dadurch nicht automatisch geschützt. »Im Fall von Langzeitarbeitslosigkeit droht auch der Verlust von Teilen der privaten Altersvorsorge«, warnt Michael Greifenberg, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. »Wer gut informiert ist, kann den Verlust jedoch minimieren.«

Was ist Schonvermögen?

Das Schonvermögen steht im deutschen Sozialrecht für den Teil des Privatvermögens, das der Staat nicht antasten darf.

Wer Sozialleistungen bezieht, hat etwa das Recht auf ein angemessenes Auto und einen angemessenen Hausrat. Dazu kommt ein gesetzlicher Freibetrag, der Vermögenswerte wie beispielsweise Bargeld, Girokonto...


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