Geld zurück bei Ausfällen oder Verspätungen

Fragen & Antworten: Wie entschädigt die Bahn im Streikfall die Kunden?

Auf die Bahnkunden rollen nun seit Monaten Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu - in dieser Woche ist es bereits der achte Bahnstreik. Immer wieder erreichen uns Fragen, welche Rechte die Fahrgäste im Streikfall hinsichtlich einer Entschädigung durch die Bahn haben, wenn die Züge ausfallen oder später kommen als gebucht. Dazu Fragen & Antworten.

Ab welcher Verspätung bekommen Bahnfahrer eine Entschädigung?

Kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Der Aufpreis für den ICE-Sprinter wird schon ab 30 Minuten Verspätung erstattet.

Damit erschöpfen sich aber die Fahrgastrechte nicht: Wird im schlimmsten Fall eine Übernachtung nötig, muss die Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer tragen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof kann der Fahrgast einen anderen Zug nehmen - auch einen höherwertigen.

Wie entschädigt die Deutsche Bahn Pendler mit Zeitkarten?

Besitzer von Streckenzeitkarten erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung. Bei Zeitkarten im Nahver...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.