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Katholische Kirche lockert ihr Arbeitsrecht

Bonn. Die katholische Kirche mildert ihr Arbeitsrecht ab. In Zukunft führen sogenannte Loyalitätsverstöße gegen den kirchlichen Arbeitgeber nicht automatisch zu Kündigungen, wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte. Nach den neuen Regelungen ist nach einer Wiederheirat eine Weiterbeschäftigung in einer katholischen Einrichtung möglich. Dasselbe gilt, wenn Kirchenbeschäftigt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970204.katholische-kirche-lockert-ihr-arbeitsrecht.html

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