Gutachten: Schiedsgerichte sind verfassungswidrig

TTIP-Gegner kritisieren die Brüsseler Kompromissvorschläge als Augenwischerei

Berlin. Die in den geplanten Freihandelsabkommen CETA und TTIP vorgesehenen Schiedsgerichte sind laut einem Rechtsgutachten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Papier wurde im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) von der Universität der Bundeswehr erstellt. »Wer sich vom Staat in seinen Rechten verletzt fühlt, muss vor einem Gericht klagen können, aber dies kann nur ein deutsches Gericht sein«, sagte Mitgutachter Daniel-Erasmus Khan am Mittwoch in Berlin. Gerade bei Schadensersatzanforderungen ausländischer Investoren gegen den deutschen Staat müsse die deutsche Justiz das letzte Wort haben.

Anlass für das Gutachten war eine Klage des Energieunternehmens Vattenfall gegen den deutschen Staat vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington. Das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) gehört der Weltbankgruppe an und kümmert sich um die Beilegung von Stre...


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