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Hochmut der Stutzer

Silvia Ottow über das Urteil im Göttinger Organspendeprozess

Manipulationen medizinischer Daten mit dem Ziel der Bevorzugung von Patienten bei der Organvergabe waren zwar schon 2012 hochgradig kriminell, aber eben noch nicht strafbar. Deswegen wurde der Arzt, dem dieser Betrug in elf Fällen nachgewiesen worden war, vom Landgericht Göttingen nicht verurteilt. Das ist schwer zu verstehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/970291.hochmut-der-stutzer.html

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