Einkaufen bald völlig enthemmt

Fast alle Länder wollen Ladenöffnung liberalisieren

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Kaum ist die Föderalismusreform in Kraft getreten, nutzen die Bundesländer ihre neue Freiheit - und liberalisieren die Ladenöffnungszeiten. Mit mehr Umsatz und Beschäftigung ist freilich kaum zu rechnen.

»Unsere ungewöhnlichen Öffnungszeiten«, steht an der Tür einer Dresdner Weinhandlung. Der Laden öffnet erst 16 Uhr, wenn die meisten seiner Kunden Feierabend haben. Geht es nach dem Willen vieler Länder, dürfte es freilich bald keine Öffnungszeiten mehr geben, die ungewöhnlich zu nennen wären. Flächendeckend wird derzeit an der Liberalisierung der Ladenschlussgesetze gearbeitet. Die Formel, an der man sich orientiert, lautet dabei »sechs mal 24«: Montags bis samstags soll das Einkaufen gesetzlich nicht mehr gehemmt sein. Auslöser für die Offensive ist die Föderalismusreform, die am 1. September in Kraft getreten ist. Die Länder erhalten damit Gesetzgebungskompetenz in verschiedenen Bereichen, für die bislang der Bund zuständig war. Dazu gehört auch der Ladenschluss. Besonders bei diesem Thema scheinen die Länder nun in Windeseile ihre neuen Freiheiten unter Beweis stellen zu wollen. Schon rund ein Dutzend Länder haben angekündigt, den Ladenschluss außer sonn- und feiertags weitgehend freigeben zu wollen. Der jüngste Vorstoß kommt aus Sachsen. Mit seinem »Ladenöffnungsgesetz« setzt sich Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD) indes zwischen die Stühle. Die vorgeschlagene Nachtruhe für Geschäfte zwischen 22 und 6 Uhr halten FDP, aber auch Koalitionspartner CDU für überflüssig. Dagegen meldet der DGB Protest an, die Linkspartei nennt Lockerungen »geschäftsschädigend und beschäftigungsfeindlich«, und selbst ein Gewerkschafter in der SPD-Fraktion sieht für Änderungen »keinerlei Notwendigkeit«. Im ebenfalls CDU/SPD-regierten Sachsen-Anhalt herrscht mehr Einigkeit. In einem Gesetzentwurf, der im November im Landtag beschlossen werden könnte, sind nur noch die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt. Diese stünden »unter einem besonderen Schutz«, sagt Wirtschaftsminister Reiner Haseloff (CDU). Im Jahr sollen die Läden nur an vier solchen Tagen öffnen dürfen, in Erholungsorten können es aber 40 sein. Tabu bleiben Karfreitag, Volkstrauer- und Totensonntag, zweiter bis vierter Advent und Weihnachten. Die Idee, den ersten Advent generell verkaufsoffen zu halten, stößt bei der CDU/SPD-Koalition noch auf Skepsis. Welche Auswirkungen die Freigabe der Ladenöffnung haben wird, ist offen. Zwar werden Erleichterungen etwa für Beschäftigte im Schichtdienst versprochen, die künftig mancherorts auch vor 7 oder nach 20 Uhr einkaufen können. »Die Steigerung des Umsatzes und der Zuwachs von Beschäftigung im Einzelhandel«, räumt Haseloff aber ein, »werden mit dem Gesetzentwurf nicht verfolgt.« Edeltraud Rogée, Landesvize der Gewerkschaft ver.di und Landtagsabgeordnete der Linkspartei, befürchtet sogar Personalabbau und weitere Verdrängung kleiner Familiengeschäfte durch Großmärkte, die das »Regime der Öffnungszeiten« diktieren würden. Die Prognose, wonach lediglich mehr Zeit zur Verfügung steht, um das gleiche Geld auszugeben, wird durch Statistiken etwa aus Sachsen belegt. Dort wuchs der reale Umsatz des Einzelhandels im Jahr 2005 nur um 0,8 Prozent, deutlich weniger als im Bundesvergleich (+1,3 Prozent). Bei Gebrauchsgütern wie Kleidung, Möbel, Bau- und Heimwerkerartikeln sanken die Umsätze sogar. Die Zahl der Beschäftigten ging gleichzeitig um 1,3 Prozent zurück. Wer noch im Handel angestellt ist, wird überwiegend nicht mehr vollbeschäftigt: 58 Prozent der Verkäuferinnen arbeiten inzwischen T...

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