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»Gefahrengebiete« sind illegal

Schlappe für Hamburg vor Gericht

Hamburg. Mit der Einrichtung sogenannter Gefahrengebiete hat die Hamburger Polizei in der Vergangenheit gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch entschieden und damit faktisch die Regelung gekippt, die der Polizei bei drohenden schweren Straftaten verdachtsunabhängige Kontrollen erlaubt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Die Stadt kann ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/971129.gefahrengebiete-sind-illegal.html

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