Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist da

Was die Gesetzesvorlage beinhaltet und wie es damit weitergeht

  • Fabian Köhler
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Es wird ernst in Sachen Vorratsdatenspeicherung: Seit Freitag ist der Gesetzesentwurf öffentlich. Das Gesetz, dass die verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten vorsieht, soll noch im Juni durch den Bundestag.

Die Bundesregierung will das Gesetz zur neu geplanten Vorratsdatenspeicherung offenbar im Eiltempo durch den Bundestag bringen. Das Datenschutzportal netzpolitik.org hat am Freitag den entsprechenden Gesetzesentwurf veröffentlicht. Im dem Schreiben heiß es, das Kabinett wolle sich »wegen der großen Eilbedürftigkeit« kurzfristig damit befassen.

Das 55-seitige Dokument entspricht – nach erstem Eindruck – zum Großteil jenen Plänen, die Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als »Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten« Mitte April vorgestellt hatten. So sollen Telekommunikationsbetreiber verpflichtet werden, die Kommunikationsdaten von jedem Bundesbürger anlasslos – das heißt ohne Verdacht auf eine konkrete Straftat – zu speichern.

Was steht genau drin?

Konkret handelt es sich bei den zu speichernden Daten unter anderem um IP-A...


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