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Streitfall: Feuchter Keller

Urteil

Ein Auftraggeber darf gegenüber einer Firma auf eine erfolgreiche Arbeit pochen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen - hier jedoch war es ein Fall für die Justiz

Eine Handwerksfirma muss bei Arbeiten den Mindeststandard der allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und schuldet es dem Auftraggeber auch, dass der vertraglich vereinbarte Erfolg eintritt. Darauf dürfen sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Immobilieneigentümer verlassen. Der Fall: In den Keller einer Immobilie drang Wasser ein. Das wollte der Eigentümer unt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/971573.streitfall-feuchter-keller.html

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