Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Streitfall: Feuchter Keller
Urteil
Ein Auftraggeber darf gegenüber einer Firma auf eine erfolgreiche Arbeit pochen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen - hier jedoch war es ein Fall für die Justiz
Eine Handwerksfirma muss bei Arbeiten den Mindeststandard der allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und schuldet es dem Auftraggeber auch, dass der vertraglich vereinbarte Erfolg eintritt. Darauf dürfen sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Immobilieneigentümer verlassen. Der Fall: In den Keller einer Immobilie drang Wasser ein. Das wollte der Eigentümer unt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/971573.streitfall-feuchter-keller.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.