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Keine Auskunftspflicht

Mietrecht: Hausfrieden

Ein Mieter hat gegenüber dem Vermieter keinen Anspruch auf Auskunft über gegen ihn erhobenen Anschuldigungen.

Wird ein Mieter von Nachbarn der Störung des Hausfriedens beschuldigt, hat er nach Auffassung des Amtsgerichts München (Urteil vom 8. August 2014, Az. 463 C 10947/14) kein Recht zu erfahren, wer welche Anschuldigungen erhebt. Der Mieter einer Münchner Wohnung hatte auf Auskunft geklagt, nachdem seine Vermieterin ihn schriftlich aufgefordert hatte, Belästigungen anderer Mitmieter und Nachbarn zu un...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/971577.keine-auskunftspflicht.html

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