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Weitere Lärmurteile

WohngeräuscheDie Bewohner eines Mehrfamilienhauses müssen die üblichen Wohngeräusche hinnehmen. Gleichzeitig ist immer das Gebot der Rücksichtnahme in Mehrfamilienhäusern zu beachten (Amtsgericht Hamburg, Az. 46 C 139/03).KinderfreundlichWird die Wohnung ausdrücklich als kinderfreundlich angeboten und vermietet, gibt es aber schon nach dem ersten Tag Beschwerden aus Nachbarwohnungen über Kinderlär...

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