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Für Lehrlinge 20 Prozent unter Tarif zulässig

Mindestlohn

Die Vergütung eines Lehrlings darf das jeweilige Tarifniveau der Branche in der Regel nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten, sonst sei sie nicht mehr angemessen.

So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 29. April 2015 (Az. 9 AZR 108/14) und bestätigte damit seine bisherige Linie zur Untergrenze bei Ausbildungsvergütungen. Geklagt hatte ein Mann aus Bayern, der sich von 2008 bis 2012 zum Industriemechaniker ausbilden ließ. Sein Lehrgeld betrug nur etwa die Hälfte des Tarifs der bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Das BAG folgte den Vori...

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