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Weitgehend wirkungsloser Paragraf

Juristische Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Ahndung von Stalking

Mit der Einführung des Stalkingparagrafen wurde ein Tatbestand geschaffen, um einen besseren Opferschutz zu gewährleisten und Strafbarkeitslücken zu schließen. Bis dahin konnten die Täter nur wegen einzelnen Handlungen wie Bedrohung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung belangt werden. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um männliche Ex-Partner, die ihre ehemalige Partnerin terrorisieren...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972285.weitgehend-wirkungsloser-paragraf.html

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