Vermummung ist keine Straftat mehr

Schleswig-Holstein hat nun ein Versammlungsgesetz

  • Dieter Hanisch, Kiel
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Meinungen über Schleswig-Holsteins neues Versammlungsgesetz, das noch kurz vor Pfingsten beschlossen wurde, gehen weit auseinander. CDU und FDP empfinden es als zu freizügig, die Piratenpartei kritisiert eine unverhältnismäßige Überwachungsmentalität. Für die regierungstragenden Parteien im Norden - also SPD, Grüne und Südschleswigscher Wählerverband (SSW) - ist es das fortschrittlichste Versammlungsrecht bundesweit.

Mehr als zweieinhalb Jahre haben die Koalitionsparteien sich Zeit gelassen, ihren Gesetzentwurf abschließend durchs Parlament zu bringen. Von Juli an hat er nun Gültigkeit. Nur noch Verstöße gegen das Friedlichkeitsgebot und das Tragen von Waffen werden als Straftaten gewertet, andere Verstöße wie etwa eine Vermummung oder eine friedliche Sitzblockade gelten künftig als Ordnungswidrigkeiten. Diese können allerdings je nach Fall mit bis zu 1500 Euro und damit dreimal so hoch wie bisher sanktioniert werden. In Zukun...


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