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Beamte dürfen Streikbrecher sein

Gewerkschaft ver.di verliert vor Arbeitsgericht: Einsatz bei der Post AG nicht rechtswidrig

Nach Ansicht des Bonner Arbeitsgerichtes war der gezielte Einsatz von Beamten im Streik bei der Post AG rechtmäßig. Ver.di hofft nun auf die Berufungsverhandlung.

Im Rechtsstreit um den Einsatz von Beamten als Streikbrecher im Rahmen der aktuellen Streikwelle bei der Deutschen Post AG hat das Bonner Arbeitsgericht am Dienstag einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf einstweilige Verfügung gegen das Postmanagement abgewiesen. Damit erklärten die Richter den gezielten Einsatz von Postlern mit Beamtenstatus zur Schwächung des Arbeitskampfes für ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972343.beamte-duerfen-streikbrecher-sein.html

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