Keine Vorratsdaten aus dem Internetcafe

Datenschutzbeauftragte Voßhoff hält Gesetz zur VDS für unzureichend / Bundesjustizminister verteidigt sein Gesetz gegen Kritik / Grüne halten Speicherung für verfassungswidrig / Jan Korte: Schwarzer Tag für die Freiheit

Update 17.00 Uhr: Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht ihre Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung durch den Beschluss der Regierung nicht ausgeräumt. Der Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) entspreche nicht vollumfänglich dem, was das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für die verfassungskonforme Ausgestaltung gefordert hätten, erklärte sie am Mittwoch in Berlin.

Beide Gerichte hätten dargelegt, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff von besonderem Ausmaß handele. Der Europäische Gerichtshof habe zudem eine Beschränkung des von der Vorratsdatenspeicherung betroffenen Personenkreises gefordert. Dieser müsse auf diejenigen eingegrenzt werden, bei denen es Hinweise auf eine schwere Straftat gebe. «Diese Vorgabe wird in dem vorgelegten Gesetzesentwurf, der nach wie vor eine anlasslose Gesamterfassung der Telekommunikation...


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