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Makler scheitern in Karlsruhe

Urteil: Provision darf nicht auf Mieter umgelegt werden

Karlsruhe. Wohnungsmakler müssen vorerst hinnehmen, dass sie nur von ihren Auftraggebern Vermittlungsprovisionen verlangen können. Diese ab dem 1. Juni geltende Vorschrift ist für Makler nicht so gravierend, dass das Gesetz bis zu einer abschließenden Prüfung seiner Verfassungsmäßigkeit gestoppt werden muss, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Di...

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