Vorsicht vor Gesundheitsversprechen!

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

In den Supermarktregalen liegen immer mehr Lebensmittel mit Gesundheitsversprechen, sogenannten »Health Claims«, womit das Kaufverhalten beeinflusst werden soll. Die Verbraucherzentralen haben 46 solcher Produkte aus Supermärkten geprüft. Ergebnis: Bei zwei Dritteln gab es Beanstandungen.

Jobcenter dürfen einen Hartz-IV-Bezieher nicht alle paar Tage einbestellen und jedes Mal bei Nichterscheinen eine Hartz-IV-Kürzung um jeweils zehn Prozent verhängen. Auch wenn solch eine »Einladungsdichte« nicht rechtswidrig ist, verstoße nach der dritten gleichlautenden Meldeaufforderung eine weitere Sanktion gegen geltendes Recht. Das Bundessozialgericht in Kassel urteilte zu Hartz-IV-Beziehern.

Wann muss eigentlich Mindestlohn gezahlt werden? Die Frage sorgt für Streit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Fälle landen zunehmend bei den Gerichten. Nun hat das Bundesarbeitsgericht ein Urteil mit Signalwirkung...


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