Kindergeld ohne Erwerbstätigkeit
Elternlose Flüchtlingskinder
Leben Flüchtlingskinder seit Jahren ohne Eltern in Deutschland, darf ihnen das Kindergeld nicht wegen einer fehlenden Erwerbstätigkeit verweigert werden. Kinderarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten, so dass der Bezug von Kindergeld für elternlose Flüchtlingskinder nicht vom Vorhandensein einer Arbeit abhängig gemacht werden darf.
Zu dieser Entscheidung kam das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 5. Mai 2015 (Az. B 10 KG 1/14 R). Die Vorschriften im Bundeskindergeldgesetz sind daher nach dem Urteil des höchsten Sozialgerichts »verfassungskonform einzuschränken«.
Üblicherweise wird das Kindergeld immer an die Eltern gezahlt. Gibt es keine Eltern, kann bei Deutschen und EU-Angehörigen das Kindergeld direkt an das Kind überwiesen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Für einen Ausländer aus einem Nicht-EU-Staat, der nicht abgeschoben werden da...
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