Das Urteil aus Charlottenburg
Das Zahlenwerk sei nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, teilte das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az. 235 C 133/13) mit. Demnach kann dieser Mietspiegel nicht wie gesetzlich vorgesehen als Richtschnur bei Mieterhöhungen angelegt werden. Nach dem Urteil genüge auch...
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