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Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst sind mit dem Mindestlohngesetz vereinbar. Das entschied das Arbeitsgericht Aachen am 4. Mai 2015 (Az. 1 Ca 448/15h). Die tarifvertraglichen Bestimmungen im Rettungsdienst und in den Leitstellen seien weiterhin »gesetzeskonform«. Ein Arbeitnehmer habe keinen Anspruch auf Zahlung weiterer Vergütungen für seine Bereitschaftszeiten.In dem verhandelten Fall hatte e...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/972927.bereitschaftszeiten-im-rettungsdienst.html

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