Der neue Referentenentwurf

Die Details der geplanten Erbschaftsteuerreform sind höchst komplex. Auch nach dem neuen Referentenentwurf des Finanzministeriums soll es für Firmenerben bei einer Verschonungsfreigrenze von 20 Millionen Euro bleiben. Bei bestimmten unternehmensrechtlichen Konstrukten liegt die Freigrenze bei 40 Millio...


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