Anwalt will Radwegepflicht kippen

  • Claudia Kornmeier
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Glasscherben, Hundeleinen, unachtsame Touristen - Fahrradfahren in der Stadt treibt den Puls schnell hoch. Ein Anwalt hat ein Feindbild gefunden: die Radwegbenutzungspflicht.

Wer in der Innenstadt viel Fahrrad fährt, ärgert sich über zugeparkte Radwege, Kopfsteinpflaster und Baumwurzeln, die den Asphalt durchbrechen. Aber über das runde, blaue Schild mit dem weißen Fahrrad darauf? Warum sollten sich ausgerechnet Radfahrer über ein Schild ärgern, das ihnen im umkämpften Verkehr eine eigene Spur beschert?

Den Anwalt Andreas Volkmann versetzt das Schild so sehr in Rage, dass er regelmäßig dagegen klagt. Und das seit 1998. Rote Outdoor-Jacke, neongelbes Schutz-Band am Hosenbein, schwarzer Fahrradhelm - der 47-jährige Berliner trägt die Insignien überzeugter Stadt-Radfahrer. »Ich schmeiß’ mich gerne in den Verkehr«, sagt er.

Die Straßenverkehrsordnung listet das runde, blaue Schild als Zeichen Nr. 237 auf. Es verbietet Autos oder Motorradfahrern, ...


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