Presserat rügt mehrere Berichte

Germanwings-Absturz

Der Name des Copiloten der abgestürzten Germanwings-Maschine durfte nach Ansicht des Deutschen Presserats bei der Berichterstattung über die Katastrophe genannt werden. Demnach beging der Copilot, als er am 24. März den Jet zum Absturz brachte, »eine außergewöhnlich schwere Tat, die in ihrer Art und Dimension einzigartig ist«. Dies spreche für ein »überwiegendes öffentliches Interesse an dem Fall«, wie das Selbstkontrollorgan der deutschen Printmedien erläuterte. Auch die...


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