Freispruch verlangt
Frankfurt (Oder). Im Maskenmann-Prozess soll am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) das Urteil gesprochen werden. Das kündigte der Vorsitzende Richter am Montag nach dem Plädoyer der Verteidigung an. Die Anwälte des Angeklagten fordern einen Freispruch für den 47-jährigen. Wie schon zu Beginn des Verfahrens betonten sie, dass der Falsche vor Gericht stehe. Der frühere Dachdecker verzichtete auf ein letztes Wort. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags eine lebenslange Haftstrafe, die Nebenklage darüber hinaus Sicherungsverwahrung verlangt.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe 2011 die Gattin eines Unternehmers in Bad Saarow niedergeschlagen und Monate später auf die Tochter geschossen. Ein Wachmann, der die Tochter schützte, wurde getroffen und sitzt seither im Rollstuhl. 2012 soll der Maskenmann einen Bankier in Storkow auf eine Schilfinsel entführt haben. Das Opfer konnte sich nach eigener Darstellung selbst befreien. Polizisten hatten während des Prozesses Zweifel an diesen Aussagen geäußert. Der Prozess beruht allein auf Indizien; bei allen Taten trug der Täter eine Maske. In seinem Plädoyer berief sich Verteidiger Christian Lödden auf einen Gutachter, der bezweifelt hatte, dass der Angeklagte wegen einer alten Beinverletzung in der Lage sei, schnell durch das Sumpfgelände zu gehen, in das der Manager entführt worden war. »Es gilt die Unschuldsvermutung«, betonte Lödden. dpa/nd
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