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Wo sie greift - und wo nicht

Mietpreisbremse bei Wiedervermietung

Am 1. Juni 2015 trat das »Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten« in Kraft. Es stecken aber viele Ausnahmen, Einschränkungen und Bedingungen im Gesetz. Wo greift es - und wo nicht?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/973791.wo-sie-greift-und-wo-nicht.html

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