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Treuhandkonto verstößt gegen Trennungsprinzip

Urteile

Wenn ein Verwalter unter seinem Namen das Konto einer Eigentümergemeinschaft (WEG) führt, so entspricht dies meist nicht dem Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung.

Ein entsprechender Beschluss ist daher nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder (Az. 16 S 46/14) rechtswidrig und ungültig. Sogenannte Treuhandkonten des Verwalters sind nur ausnahmsweise geboten, wenn beispielsweise die Einrichtung eines eigenen WEG-Kontos der Gemeinschaft zu erheblichen Nachteilen wie Zinsverlusten führen würde. Die Umstellung der Konten auf den Namen des Verwalters verst...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974551.treuhandkonto-verstoesst-gegen-trennungsprinzip.html

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