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So machen Sie alles richtig

Mietpreisbremse und Mietvertrag

Die Mietpreisbremse und die damit verbundene prozentuale Festschreibung von Mietforderungen stellen auch Mieter vor neue Probleme.

Eine Überschreitung der 10-Prozent-Grenze kann nicht in allen Fällen mit Erfolg korrigiert werden. So sollte niemand einen für ihn zu teuren Mietvertrag in der Erwartung abschließen, die Miete hinterher reduzieren zu können.Rüge »qualifiziert« erhebenEinen möglichen Verstoß gegen die Mietpreisbremse müssen Sie gegenüber Ihrem Vermieter »qualifiziert« rügen. Dazu sollten Sie ihm schriftlich darlege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/974557.so-machen-sie-alles-richtig.html

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