Opfer legen Revision ein
Frankfurt (Oder). Nach dem Maskenmann-Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wollen jetzt auch zwei der vier Opfer Revision einlegen. Die Anwälte der Unternehmerfrau und ihrer Tochter aus Bad Saarow teilten mit, dieses Rechtsmittel vorsorglich nutzen zu wollen. Der Täter hatte 2011 versucht, seine Opfer zu entführen. Trotz der Verurteilung des Angeklagten zu lebenslanger Haft war das Gericht nicht allen Forderungen der Nebenkläger gefolgt. Die Verteidigung hat bereits Revision eingelegt. nd
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