Oldislebener Schweinemastanlage wird nicht gebaut

Oberverwaltungsgericht Weimar bestätigt Bauverbot

Auch ein zweites Gerichtsurteil hat jetzt den Bau einer großen Schweinemast in Nordthüringen untersagt. Nun bleibt Agrarbetrieb und Freistaat noch der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht.

Weimar. Der Bau der umstrittenen Schweinemastanlage in Oldisleben in Thüringen ist zunächst vom Tisch. Das Oberverwaltungsgericht in Weimar bestätigte am Mittwoch das Bauverbot für die Anlage, in der bis zu 8600 Schweine gemästet werden sollten. Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei nicht mehr gültig, begründeten die Weimarer Richter ihr Urteil (1 KO 369/14). Bereits die Vorinstanz hatte auf Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hin den Bau der Anlage untersagt, weil Umweltbelange bei der Genehmigung nicht ausreichend geprüft worden seien.

Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat es der Betrei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.