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Gericht: Charité-Beschäftigte dürfen streiken

Klage von Vorstand gegen Ausstand zurückgewiesen / Unbefristeter Arbeitskampf ab Montag

Die Mitarbeiter an Europas größter Uniklinik, der Charité, dürfen streiken. Das Berliner Arbeitsgericht wies am Freitag die Klage der Charité gegen den Ausstand zurück. Der unbefristete Arbeitskampf kann damit beginnen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/975073.gericht-charite-beschaeftigte-duerfen-streiken.html

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