Keinen Auslandsschutz anbieten
Landessozialgericht zu GKV
Gesetzliche Krankenkassen dürfen keinen kostenlosen weltweiten Auslandskrankenversicherungsschutz anbieten. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage.
Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 19. Mai 2015 (Az. L 1 KR 337/12 KL und Az. L 1 KR 17/14 KL).
Die R+V Betriebskrankenversicherung und die Betriebskrankenkasse PricewaterhouseCoopers sowie mehr als 20 weitere Betriebskrankenkassen hatten 2007 Gruppenversicherungsverträge mit privaten Versicherungen ü...
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