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Der Berliner Senat will Kindern das Betteln verbieten. Um legal zu betteln, wird der Bettelnde demnach in Zukunft einen Bettelberechtigungsschein bei sich zu führen haben, um im Falle einer amtlichen Bettelkontrolle seine bettelberechtigende Volljährigkeit nachzuweisen. Zuwiderhandlung, heißt es, würden mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro geahndet. 500 Euro! Dafür wird eine Weile zu betteln sei...

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