Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und die Geschichte

Griechenland und die Frage der Entschädigung

  • Hans Misselwitz
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag schuf die völkerrechtliche Grundlage für die deutsche Einheit. Er stellt aber keinen Friedensvertrag oder eine Klärung der Entschädigungen dar. Die Bundesregierung sieht Ansprüche aus dem Zweiten Weltkrieg als verjährt an. Diese Haltung schadet deutschen Interessen an einem geeinigten Europa.

Hans Misselwitz, geb. 1950, Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium der DDR und Leiter der DDR-Delegation bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen 1990, Mitglied im WeltTrends-Beirat
Hans Misselwitz, geb. 1950, Parlamentarischer Staatssekretär im Außenministerium der DDR und Leiter der DDR-Delegation bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen 1990, Mitglied im WeltTrends-Beirat

Als die neue griechische Regierung in Sachen ihres Schuldenmanagements deutsche Verpflichtungen gegenüber Griechenland aus dem Zweiten Weltkrieg ins Spiel brachte, ging es um Schuld. Seit Jahren klagen deutsche Politiker und Gazetten über die schlechte Moral der Griechen, jetzt geht es andersherum. Es sei eine moralische Frage, sagte Finanzminister Varoufakis bei Günther Jauch, der versuchte, ihn als ungezogenen Zeitgenossen abzutun.

Die Bundesregierung ließ verlauten, das Thema Kriegsschulden sei »politisch und juristisch abgeschlossen«. Der Verweis zielt auf den Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990. Auffällig an diesem Vertrag ist, dass er zu Fragen der Vergangenheit und der daraus folgenden Verantwortung schweigt. Das Datum »1945« kommt einmal vor, und zwar in der Präambel: »in dem Bewusstsein, dass ihre Völker seit 1945 miteinander in Frieden leben«. 1945 steht hier für einen Anfang. So ist es auch gewollt: Der Zweck das Vertrages ...


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