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Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen

Urteil des Amtsgerichts München

In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, nicht aber für altersbedingte Veränderungen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976281.krankenversicherung-muss-behandlung-von-alterssichtigkeit-nicht-zahlen.html

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