Sterbehilfe in anderen Ländern

Belgien. Ärzte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen beim Suizid assistieren und aktive Sterbehilfe (die Verabreichung eines Mittels, das zum Tod führt) leisten. Das Gesetz wurde 2014 auf Minderjährige ausgeweitet. 2012 wurden 1432 Fälle von Sterbehilfe registriert, ein Zuwachs von 25 Prozent zum Vorjahr.

Frankreich. Aktive Sterbehilfe ist verboten, wird mit fahrlässiger Tötung gleichgesetzt und mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Auch Assistenz beim Suizid ist verboten. Passive Sterbehilfe (der Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen) ist legal, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Irland. Aktive Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung sind verboten und werden mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft. Indirekte Sterbehilfe - zum Beispiel durch die Gabe starker Opioide - ist legal, wenn Schmerzen gelindert werden sollen. Der Tod kann hier unbeabsichtigt eintreten.

Luxemburg. Ärzte dürfen unheilba...


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