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Bruchlandung vor Gericht

Billigairline Ryanair darf in Dänemark bestreikt werden, wenn sie sich weiter einem Tarifvertrag verweigert

Das Dänische Modell, wonach Unternehmen mit den Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln müssen, wurde gerichtlich bestätigt.

Ryanair und die dänischen Luftfahrtgewerkschaften sind seit Langem auf Konfrontationskurs. Die kategorische Ablehnung eines von den Gewerkschaften vehement geforderten Rahmentarifvertrages durch die irische Billigfluglinie ließ von vorn herein wenig Platz für Kompromisse. Schon das erste Ryanair-Flugzeug, das am Flughafen von Kopenhagen landete, wurde für mehrere Stunden durch Aktivisten auf der L...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976813.bruchlandung-vor-gericht.html

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