Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Polizei versucht's auf Twitter: Verfassungswidrig?
Rechtswissenschaftler bewerten Tweets der Polizei als Verfassungsbrüche
Während der Blockupy-Proteste gegen die Eröffnung der neuen EZB-Türme in Frankfurt twitterte die Polizei fleißig: Fotos, Kommentare, Aufforderungen. Nicht alle Tweets waren legal, sagt jetzt ein Rechtswissenschaftler.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/976923.polizei-versucht-s-auf-twitter-verfassungswidrig.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.