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Verfassungsrichter verhandeln BKA-Gesetz

Früherer FDP-Innenminister Baum: Gesetz muss korrigiert werden / Grünen sehen Balance zwischen Sicherheit und Freiheit gefährdet / Peter Schaar: Wahrung des Kernbereichs der Privatsphäre

Das Bundeskriminalamt darf zur "Terrorabwehr" vertrauliche Gespräche von Ärzten, Anwälten und Journalisten. Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. Und klagen nun in Karlsruhe.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977041.verfassungsrichter-verhandeln-bka-gesetz.html

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