Eine Entschädigung ist möglich

Reiserecht: Urteil des BGH bei Flugvorverlegung

Gibt es für Reisende eine Entschädigung, wenn ihr Flug um mehrere Stunden vorverlegt wird? Damit befasste sich der Bundesgerichtshof (BGH). Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen mit Hinweis, dass die Vorverlegung keine Annullierung oder deutliche Verspätung sei.

Der BGH entschied am 9. uni 2015 (Az. X ZR 59/14): Bei der Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden können Reisende unter Umständen eine finanzielle Entschädigung geltend machen.

Geklagt hatte ein Paar, das einen Urlaub auf Fuerteventura gebucht hatte. Weil der Rückflug um mehrere Stunden vorverlegt worden war, verlangte das Paar vom Ferienflieger Tuifly je 400 Euro Entschädigung. Die Vorverlegung sei eine ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.