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Missgeschicke der Kleinen

Privathaftpflichtversicherung

Kinder unter 7 Jahren haften laut Gesetz nicht für die von ihnen angerichteten Schäden. Eine Privathaftpflichtversicherung kann auch für solche Fälle einen Schutz bieten.

Bernd Kaiser, Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, erklärt, worauf gerade Eltern mit kleinen Kindern beim Versicherungsschutz achten sollten. Gerade für Eltern mit kleinen Kindern ist es wichtig zu wissen, dass Kinder unter 7 Jahren (im fließenden Straßenverkehr unter 10 Jahren) laut Gesetz (§ 828 BGB) deliktunfähig sind und somit grundsätzlich nicht für die von ihnen angerichteten Schäden hafte...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977047.missgeschicke-der-kleinen.html

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