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Amtsgerichte dürfen Antrag auf Beratungshilfe Mittelloser nicht formlos ablehnen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die Amtsgerichte dürfen einen Antrag auf Beratungshilfe nicht einfach abwimmeln. Eine Ablehnung muss durch einen förmlichen Bescheid erfolgen.
So das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 3. Juni 2015 veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 1849/11). Andernfalls werde das »Gebot der Rechtsschutzgleichheit« verletzt. Die Beratungshilfe soll Bürgern den Zugang zu rechtlichem Rat erleichtern, die sich eine Rechtsberatung sonst nicht leisten könnten. Voraussetzung ist, dass eine anderweitige Beratungsmöglichkeit nicht besteht und d...
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