So läuft das jetzt mit Maklern

Neu seit 1. Juni 2015: das Bestellerprinzip

Am 1. Juni 2015 trat mit der Mietpreisbremse auch das sogenannte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung in Kraft. Beauftragen Vermieter einen Makler, einen neuen Mieter für eine Wohnung zu finden, können sie diesen nicht mehr vom Mieter bezahlen lassen. Künftig gilt: Wer die Maklerin bestellt, bezahlt sie auch. Was heißt das im Einzelfall?

Die Gesetzesänderung fügt einen neuen Absatz 1a in das Wohnungsvermittlungsgesetz ein, wörtlich: »Der Wohnungsvermittler darf vom Wohnungssuchenden für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume kein Entgelt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen, es sei denn, der Wohnungsvermittler holt ausschließlich wegen des Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden vom Vermieter oder von einem anderen Berechtigten den Auftrag ein, die Wohnung anzubieten.«

Mieter müssen nur noch in einer von mehreren Möglichkeiten für den Makler zahlen:

Fall 1

Eine Vermieterin hat eine oder mehrere Wohnungen frei und beauftragt einen Makler, neue Mieter dafür zu finden.

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