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Bei Kündigung bleibt Anspruch nicht immer vollständig erhalten

Ergänzungen zu Urlaubsregelungen

Im nd-ratgeber vom 17. Juni 2015 sind wir an dieser Stelle auf Urlaubsansprüche bei Kündigungen eingegangen. Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht im Anwaltsbüro Bell & Windirsch in Düsseldorf, schrieb uns dazu wichtige Ergänzungen. Der Autor ist seit über 30 Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Natürlich besteht auch im Falle einer Kündigung ein Urlaubsanspruch. Er bleibt jedoch im Falle einer Kündigung keineswegs immer vollständig erhalten. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) legt den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch fest. Die Länge des Urlaubsanspruchs bestimmt sich aber grundsätzlich nach dem von Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag. Dieser darf jedoch den Mindestu...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/977061.bei-kuendigung-bleibt-anspruch-nicht-immer-vollstaendig-erhalten.html

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