Ungenau formuliert - Vollmacht ungültig

Was ist im Betreuungsfall hinsichtlich einer Vorsorgevollmacht alles zu beachten?

Immer mehr Menschen sind aufgrund von Altersverwirrtheit, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage, über die eigenen persönlichen und finanziellen Belange zu entscheiden. Die Notarkammer Berlin informiert, was bei der Vorsorgevollmacht im Betreuungsfall zu beachten ist.

Ehepartner oder Verwandter handelt nicht automatisch im Betreuungsfall

Wer sich für den Betreuungsfall vorbehalten möchte, den Betreuer des Vertrauens selbst zu bestimmen, sollte eine sogenannte Vorsorgevollmacht anfertigen. Ist das Dokument durchdacht und präzise formuliert, bewahrt es vor fatalen Fehlentscheidungen. Eine solche Vollmacht ist jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufbar, solange der Betreuungsfall nicht eingetreten ist.

Dass der Ehepartner oder ein naher Verwandter in solchen Lebenslagen automatisch im Namen der erkrankten Person die Rechtsgeschäfte übernimmt, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Tatsächlich gibt es in derartigen Situationen, aber auch bei einer einfachen Abwesenheit, wie bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise, keine gesetzliche Stellvertretung.

Die Vorteile einer notariellen Vollmacht

Viele denken, eine Vollmacht sei nur dann wirksam, wenn sie notariell beglaubigt oder be...


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