Verteidigung fordert Freispruch für Oskar Gröning

Urteil im Auschwitz-Prozess in Lüneburg soll am Mittwoch fallen

Im Auschwitz-Prozess forderten die Verteidiger von Oskar Gröning am Dienstag einen Freispruch. Der Angeklagte selbst äußerte sich in seinem Schlusswort nur kurz.

Lüneburg. Im Lüneburger Auschwitz-Prozess haben die Verteidiger am Dienstag einen Freispruch für den früheren SS-Mann Oskar Gröning gefordert. Weder durch seine Anwesenheit an der Bahnrampe von Auschwitz-Birkenau noch durch das Zählen der Devisen habe der heute 94-Jährige »einen Beitrag geleistet, der offensiv den Holocaust gefördert hat«, sagte Grönings Anwalt Hans Holtermann vor dem Lüneburger Landgericht. Er könne deshalb nicht wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300 000 Fällen verurteilt werden. »Bloße Anwesenheit reicht nicht aus.« Das Urteil soll am Mittwoch fallen.

In einem kurzen Schlusswort griff Gröning den Satz eines Nebenklage-Vertreters auf: »Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte«, sagte er. »Das ist mir bewusst. Ich bereue aufrichtig, dass ich diese Erkenntnis nicht viel früher und konsequenter umgesetzt habe.«

Sollte das Gericht den Angeklagten schuldig sprechen, forderten seine Anwälte, de...


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