Mietspiegel bestätigt
Der Berliner Mietspiegel 2013 ist in einem weiteren Urteil teilweise bestätigt worden. Das Landgericht wies die Klage einer Vermieterin gegen eine Mieterhöhung zurück. Die Frau hatte die Methode des Zahlenwerks beanstandet. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, bietet die Datensammlung jedoch als einfacher Mietspiegel eine hinreichende Grundlage, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln (Az. 67 S 120/15). Offen ließ die Zivilkammer 67 jedoch, ob der Mietspiegel auch qualifiziert ist - also auf wissenschaftlichen Kriterien beruht. dpa/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.