Gericht fällt hartes Urteil zur Mütterrente

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das Berliner Sozialgericht hat in seinem Urteil zur Mütterrente festgestellt, dass Ungerechtigkeiten im Einzelfall in Kauf genommen werden müssen. Geklagt hatte eine Frau, die 1979 ein behindertes Mädchen mit 14 Monaten aufgenommen hatte. Dafür wollte sie einen zusätzlichen Rentenpunkt erstreiten. Das wies das Gericht ab. Voraussetzung für die Mütterrente sei die Erziehung des Kindes in dessen 13. Lebensmonat. Wurde ein Kind laut Gericht nur davor oder erst danach betreut, gebe es laut Gesetz keinen Rentenzuschlag. dpa/nd

App »nd.Digital«

In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal