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Noch bevor das libanesische Mädchen den Satz, in dem es von seiner Angst vor der Abschiebung spricht, zu Ende bringen kann, wird es unterbrochen. In der Fallbeilsprache jener, denen das Gegenüber vor allem zu bearbeitendes Verwaltungsmaterial ist, bellt die Kanzlerin: »Deshalb muss das jetzt einer Entscheidung zugeführt werden.« Wer so redet, dem ist die Unterzeichnung eines Todesurteils nichts anderes als das Durchwinken der Pfandflaschenverordnung. Nicht, dass einen das überraschen müsste. 99 Prozent von Merkels Kolleginnen und Kollegen reden ja genauso. Nach dem Streichelüberfall auf das weinende Kind schrieben die Erklärbären, deren Job es ist, das Treiben der Kanzlerin umzulügen, auf »gut-leben-in-deutschland.de«: »Das Mädchen musste weinen.« Einen Grund dafür hat es nicht gegeben. Manche Mädchen weinen eben. Damit, dass die Webseite in »gut-sterben-dank-deutschland.de« umbenannt wird, darf man vorerst wohl nicht rechnen. tbl

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